Service

Die Behandlungskosten

Liebe Patientin, lieber Patient,

 

ich betreibe eine Privatpraxis. Das bedeutet, ich rechne nach der amtlichen GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE (GOÄ) ab. Alle Patienten bekommen eine Rechnung, die sie selbst bezahlen müssen. Es ist möglich, diese Rechnung direkt nach Behandlung per EC-Karte zu zahlen.

 

Die hier aufgeführten Methoden werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Auch private Krankenkassen zahlen, je nachdem, welchen Tarif Sie abgeschlossen haben, nur teilweise entstehende Kosten. Es kann also sein, dass Sie, auch wenn Sie privat versichert sind, einen, meist kleineren Teilbetrag nicht erstattet bekommen. Wer nicht versichert ist, kann die nicht erstatten Beträge möglicherweise seinem Finanzamt als außerordentliche Belastung im Rahmen der Werbungskosten in Abzug bringen und so die tatsächlichen Kosten noch einmal senken.

 

Ich kann Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, welche Leistung von welcher Kasse übernommen wird.

Der Anamnesebogen

Wenn Sie sich bei uns als Neupatient anmelden, bitten wir Sie, im Vorfeld einen Anamnesebogen auszufüllen. Aktuell besteht dieser aus zwei DIN A4-Seiten, die hier zum Download und Ausdruck für Sie bereit stehen. Auf Wunsch senden wir Ihnen den Fragebogen auch gerne zu. Bitte bringen Sie den Fragebogen mit den Antworten zum Termin mit oder füllen Sie ihn in der Praxis aus. Selbstverständlich werden alle darin enthaltenen Informationen von uns vertraulich behandelt.

 

Sollten Sie über Vorbefunde wie Röntgenbilder, Operationsberichte oder Blutuntersuchungen verfügen, bringen Sie bitte auch diese Unterlagen mit. Darüber hinaus benötigen wir von allen eingenommenen Medikamenten und Nahrungsergänzungen eine Probe (Tab, Tropfen etc.). Der Beipackzettel reicht nicht. Zur Testung benötigen wir das reale Mittel.

Hier finden Sie den Anamnesefragebogen